Landesweite Ehrenamtskarte
Seit dem 1. August ist Ulm Erprobungsstandort für die landesweite Ehrenamtskarte
Mit der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg will die Landesregierung ihre Anerkennung und Wertschätzung für die vielen freiwillig Engagierten im Land zum Ausdruck bringen. Sie wird ab 1. August 2023 für zwölf Monate in ausgewählten Modellkommunen eingeführt. Inhaber:innen der Ehrenamtskarte profitieren von ermäßigten Eintritten in verschiedenen Kultur-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen.
Wer kann die Ehrenamtskarte erhalten?
- Sie engagieren sich im Landkreis Calw, im Ostalbkreis oder in den Städten Freiburg und Ulm?
- Sie engagieren sich seit mindestens einem Jahr in hohem Maße für unsere Gesellschaft?
- Sie setzten sich in den vergangenen zwölf Monaten mindestens 200 Stunden freiwillig und unentgeltlich in einer Organisation für das Gemeinwohl ein?
- Oder Sie arbeiteten in jüngster Zeit mindestens 100 Stunden freiwillig in einem gemeinwohlorientierten Projekt?
- Ihr Einsatz findet im öffentlichen Raum, also nicht im privaten oder familiären Umfeld statt und ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet?
Dann sind Sie zum Erhalt der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg berechtigt.